USt-Buchungen zum Jahreswechsel (JAB)

Bei der Erstellung der USt-Erklärung werden die Zahlungen der Zahllast für das vierte Quartal bzw. für November und Dezember nicht als „gezahlt“ aufgenommen, da diese Beträge erst im neuen Jahr auf der Bank belastet werden.

Hierzu bucht man die Zahllast für das IV. Quartal bzw. für November und Dezember am Jahresende um:

  • 1780/3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an 1797/ 3860 Verb. USt-VA: IV bzw. 11/12 (von mir umbenannt)


Diese Vorgehensweise bringt noch ein paar kleine Buchungen mit sich.
Außerdem gibt es einen zweiten Vorschlag von Datev, der meiner Meinung nach zu kompliziert und für Lexware unnötig ist.

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